Häufige Fragen (FAQ)

Häufige Fragen (FAQ)

Unternehmen VIVIVA Baar AG

Warum heissen die Altersheime Baar jetzt VIVIVA Baar?

Der Begriff «Altersheim» hat in unseren Augen ausgedient. Er wird mit negativen Dingen assoziiert, welche wir so nicht (mehr) leben und darstellen wollen. VIVIVA Baar ist kein Abstellgleis für die Alten, sondern versteht sich als Begleiter durch die sehr individuellen und teilweise fluide wechselnden Alltagssituationen der betagten Menschen in Baar und Umgebung. Zusätzlich zu diesem Kerngebiet betreiben wir seit einigen Jahren erfolgreich ein öffentliches Restaurant und haben unsere Betreuungsangebote auf nicht-stationäre Wohnformen und Dienstleistungen (intermediäres Wohnen mit Betreuung, Spitex etc.) ausgeweitet – all das wurde ebenfalls nicht durch den Firmennamen "Altersheime" abgedeckt. VIVIVA ist ein passender Kunstbegriff, der mit dem Wortkern «vivere» (= leben, lat.) spielt. Denn ums Leben, Wohnen und Geniessen dreht es sich bei VIVIVA Baar.

Was hat sich durch die Umbenennung geändert?

Mit dem Namen hat sich das Logo verändert und wir haben allen Materialien einen «frischen Anstrich» mit modernen Farben, Schriften und Bildern verpasst. Am Leitbild, den Zielen, Werten und Grundsätzen hat sich nichts geändert. Wir sind und bleiben ein Unternehmen im Herzen von Baar, engagiert für unser Umfeld, mit hohem Qualitätsanspruch und dem Ziel, sich und damit die Angebote ständig zu verbessern.

Gehört VIVIVA Baar der Gemeinde Baar?

Die Einwohnergemeinde Baar hat 1970 den langjährigen Trägerverein «Verein frohes Alter» gegründet mit dem Zweck, ein Alters- und Pflegeheim für die Gemeinde Baar zu betreiben. Die Liegenschaften Bahnmatt und Martinspark sind im Besitz der Einwohnergemeinde, der Betrieb ist Mieter. Bis 2017 war die Einwohnergemeinde im Vorstand des Vereins vertreten. Seit dem 01.01.2022 firmiert VIVIVA Baar nun als AG mit gemeinnützigem Zweck. Die VIVIVA Baar AG ist ein privatwirtschaftliches Unternehmen gem. OR, an welchem die Einwohnergemeinde 90% der Anteile hält. Miteigentümer mit einem 10%-Anteil ist der ehemalige alleinige Träger «Verein frohes Alter».

Warum wurde die Rechtsform in eine AG gewechselt? Ist VIVIVA jetzt gewinnorientiert?

Die Rechtsform wurde geändert, damit der Betrieb einfacher und schneller auf Veränderungen im Markt reagieren kann. Je nach Entwicklungsprojekten (z.B. Erweiterungen, Neubauten, Erschliessung neuer Geschäftsfelder) kann dank der AG der Kapitalbedarf besser gedeckt werden. Auch nach dem Wechsel vom Verein zur AG hat VIVIVA einen gemeinnützigen Zweck, welcher vom Kanton Zug geprüft und anerkannt ist und welcher beibehalten wird. Überschüsse aufgrund von gutem Geschäftsverlauf verbleiben im Betrieb. Es geht bei VIVIVA Baar um Dienstleistungen für das Gemeinwohl und nicht um Gewinnausschüttung.

 

Alters- und Pflegezentren VIVIVA Martinspark & VIVIVA Bahnmatt / Wohngemeinschaft Bahnmatt (VIVIVA Wohnen)

Vor dem Einzug

Wie finanziere ich einen Heimaufenthalt? Kann ich es mir überhaupt leisten in die VIVIVA Baar zu ziehen?

Ein Umzug in die stationären Alterszentren VIVIVA Bahnmatt und VIVIVA Martinspark sowie ein Zimmer in unserer Wohngemeinschaft ist für jedermann und jederfrau finanzierbar. Wenn die eigenen finanziellen Mittel nicht ausreichen, greifen die staatlichen Ergänzungsleistungen. Einen Umzug zu uns können Sie sich also mit Garantie leisten. Die exakten Finanzierungsmodelle sind komplex und führen häufig zu Fragen. Gerne beraten wir Sie im Anmeldeprozess und auch die Ausgleichskasse des Kantons, die Pro Senectute oder die Beratungsstelle Ihrer Gemeinde helfen Ihnen weiter.

Wieviel kostet mich der Aufenthalt bei der VIVIVA Baar? Wie setzen sich die Taxen für die Alters- und Pflegezentren zusammen?

Die tatsächlichen Kosten für einen Aufenthalt variieren je nach Zimmerwahl, Pflegestufe und allfälligen Zusatzleistungen. Die Kosten setzen sich aus folgenden Blöcken zusammen:

  • Pensionstaxe (Unterkunft, Vollpension)
  • Betreuungstaxe (Sonstige Hilfeleistungen)
  • Anteil KVG-pflichtige Pflegeleistungen (Privater Anteil der Pflegeleistung)
  • Sonderleistungen (Private individuelle Auslagen wie Fernseh- und Telefongebühren etc.)

Weitere Informationen finden Sie hier

Wie setzen sich die Taxen für die Wohngemeinschaft Bahnmatt zusammen? Warum sind sie so viel günstiger als ein Zimmer z.B. im wohnen basis des Altersheims?

Die Kosten für die Wohngemeinschaft Bahnmatt setzen sich aus folgenden Blöcken zusammen:

  • Pensionstaxe (Unterkunft, Vollpension)
  • Animation (Begleitung, Betreuung, Unterstützung)
  • Pflegeleistungen (über Spitex, nach Bedarf und Aufwand)
  • Sonderleistungen (private individuelle Auslagen wie Coiffeur, Spezialkost etc.)

Im Gegensatz zu einem Zimmer im Altersheim handelt es sich bei der Wohngemeinschaft um ein sehr autonomes Mietverhältnis, z.B. ohne die Annehmlichkeiten einer Verpflegung in Vollpension. Die Zimmer sind nicht pflegegerecht ausgestattet und es ist standardmässig kein 24h-Notruf inkludiert. Auch die Reinigung des Zimmers und die Besorgung der Wäsche werden nicht vollumfänglich übernommen.

Weitere Informationen finden Sie hier

Kann ich gegen meinen Willen in ein Alterszentrum eingewiesen werden?

Solange Sie als rechtlich urteilsfähig gelten, treffen Sie Ihre eigenen Entscheidungen und dürfen nicht gegen ihren Willen in ein Alterszentrum eingewiesen werden. Wenn Ihre Angehörigen bzw. Ihr Umfeld Ihnen einen Umzug in ein Alterszentrum oder in eine betreute Wohnform nahelegt, gibt es dafür aber sicher gute Gründe. Und auch im VIVIVA Baar wohnen Sie gut und so autonom wie möglich mit der notwendigen Betreuung. Gerne zeigen wir Ihnen unsere Angebote und überzeugen Sie persönlich. Vereinbaren Sie einen unverbindlichen Gesprächs- und Besichtigungstermin:

kontakt(at)vivivabaar.ch

041 769 89 89

Kann ich mich auf einer Warteliste eintragen lassen?

Ja, das ist möglich. Kontaktieren Sie uns gerne: 

kontakt(at)vivivabaar.ch

041 769 89 89

Wie lange sind die Wartezeiten bis ich eintreten kann?

Die Wartezeiten variieren je nach Verfügbarkeit der passenden Zimmer in der für Sie passenden Wohnform sowie je nach Dringlichkeit Ihres Eintritts. Bezüglich Ihrer individuellen Bedürfnisse und aktueller Wartezeiten erteilen wir Ihnen gerne Auskunft:

kontakt(at)vivivabaar.ch

041 769 89 89

Kann ich VIVIVA Martinspark und VIVIVA Bahnmatt besichtigen?

Jährlich werden in der Regel zwei öffentliche Besichtigungen durchgeführt. Die Daten sind auf unserer Website www.vivivabaar.ch publiziert. Für individuelle Termine hilft Ihnen der Empfang gerne weiter:

kontakt(at)vivivabaar.ch

041 769 89 89

Sind die Zimmer voll möbliert oder kann ich es mir selbst wohnlich einrichten?

Bett, Nachttisch, Bettinhalt, Bett- und Frotteewäsche, Tagesvorhänge und ein Schrank werden von uns zur Verfügung gestellt. Die restliche Möblierung des Zimmers obliegt Ihnen. Sprechen Sie die Lieferung Ihrer Möbel mit uns ab. Als besondere Dienstleistung erhalten Sie von unserem Team der Abteilung Instandhaltung und Logistik innerhalb der ersten Woche nach Ihrem Einzug kostenlos ein Zeitfenster von 30 Minuten zur Unterstützung bei der Einrichtung. Bei Bedarf stellen wir je nach Verfügbarkeit verschiedene Möbel und Fernseher gegen eine monatliche Leihgebühr zur Verfügung.

Gibt es Grundrisse der Zimmer?

Um Ihnen die Planung und Möblierung Ihres Zimmers zu erleichtern, lassen wir Ihnen gerne einen Grundrissplan zukommen.

Ich habe ein Haustier. Darf ich es bei einem Einzug mitnehmen?

Gut erzogene und stubenreine Haustiere sind bei uns herzlich willkommen und dürfen nach individueller Absprache gerne gemeinsam mit ihren Besitzern bei uns einziehen. Bei uns leben diverse Tiere – einige im Besitz von Bewohnenden (v.a. Katzen, Hunde) und einige in unserem Besitz (Fische, Hasen, Katzen).

Was muss ich vor einem Einzug bei VIVIVA Baar noch beachten?

Wohnungskündidgung
Kündigen Sie Ihre bisherige Wohnung erst, wenn wir Ihnen ein Zimmer definitiv zugesagt haben.

Post
Bitte stellen Sie vor Ihrem Umzug bei der Post einen Nachsendeantrag, damit Ihre Briefe lückenlos an Sie weitergereicht werden können. Die Zustellung der Tageszeitungen muss auch per Post erfolgen.

Versicherungen
Sie sind nach Ihrem Einzug im Kollektiv haftpflichtversichert. Die Jahresprämie wird Ihnen in Rechnung gestellt. Hausratversicherungen können, wenn Sie nicht sehr wertvolle Gegenstände mitbringen, auf ein Minimum reduziert oder gekündigt werden.

Kann ich meinen Hausarzt behalten?

Sie haben freie Arztwahl und dürfen sich selbstverständlich weiterhin durch Ihren persönlichen Hausarzt betreuen lassen, sofern er auch Hausbesuche abstattet. Bitte informieren Sie Ihren Arzt vor dem Einzug. Für die Wohnform «wohnen kompakt» steht uns unser Heimarzt Dr. Marc Hoppler zur Verfügung.

 

Nach dem Einzug

Gibt es Angebote für meine Freizeitgestaltung?

Für Ihre Freizeitgestaltung erstellen wir jeden Monat einen Veranstaltungskalender mit unseren Angeboten. Es finden zusätzlich regelmässig Angebote auf den einzelnen Abteilungen statt.
Ausflüge mit dem hauseigenen Bus sind monatlich eingeplant.

Darf ich das Haus verlassen und z.B. auch mal in die Ferien gehen?

Bei unseren Angeboten handelt es sich um Wohn- und Betreuungslösungen. Wenn Sie sich dazu in der Lage fühlen, dürfen Sie die Häuser jederzeit verlassen – auch für mehrere Tage, z.B. für einen Ferienaufenthalt. Bei Ferien- oder Spitalaufenthalt von länger als 3 Tagen wird ab dem 4. Tag eine Reduktion des Pensions-Preises gewährt. Die Pflege- und Betreuungstaxen werden für die Zeit der Abwesenheit nicht verrechnet. Voraussetzung ist, dass Sie sich ab dem ersten Tag abwesend melden.

Kann ich meine Kontakte zu Freunden und Familie auch nach einem Eintritt weiter pflegen?

Selbstverständlich. Unsere Häuser sind offen und Besuch – von den alten Bekannten bis zu den jüngsten Enkelkindern – ist immer gerne gesehen. Den Bewohnenden steht es frei, jederzeit Ausflüge zu machen und Termine ausser Haus wahrzunehmen. Wir sind Ihnen dankbar, dass Sie dem Personal melden, wenn Sie für die Mahlzeiten nicht im Haus sind.

Gibt es feste Besuchszeiten?

Nein. Unsere Türen sind in der Regel zwischen 8 und 17 Uhr geöffnet und auch ausserhalb dieser Zeiten sind Besuche möglich.

Kann ich weiterhin zu meinem vertrauten Coiffeur/zu meiner vertrauten Coiffeuse gehen?

Selbstverständlich dürfen Sie weiterhin zu Ihren vertrauten Dienstleistern wie Coiffeur oder Kosmetiker gehen. Gerne bedienen Sie aber auch die Dienstleisterinnen in unseren Häusern, bei Bedarf auch in Ihrem Zimmer.

Weitere Informationen finden Sie hier

Wird meine Wäsche gewaschen und muss ich sie beschriften?

Ihre persönliche Wäsche wird in unserer Wäscherei im Haus Bahnmatt gewaschen. Kleidungsstücke für die chemische Reinigung übergeben wir einem externen Anbieter und belasten Ihnen die Kosten.
Die Nämeli für die Beschriftung werden von uns bestellt und Ihnen auf der ersten Monatsrechnung pauschal belastet. Das Anbringen der Nämeli sowie Flick- und Änderungsarbeiten werden nach Aufwand separat in Rechnung gestellt.
Für Kleideränderungen, die eine Anprobe erfordern, melden Sie sich beim jeweiligen Empfang. Unsere hausinterne Damenschneiderin kümmert sich dann darum.

Wer bereitet mein Essen zu?

Die täglich wechselnden Wahlmenüs werden von unserem engagierten Küchenteam täglich aus saisonalen und nach Möglichkeit regionalen Lebensmitteln in unserer Grossküche im Martinspark zubereitet. Ausgewogenheit, Nährstoffgehalt und Berücksichtigung individueller Bedürfnisse sind dabei sehr wichtig. Trotz der grossen Menge von rund 500 Mahlzeiten pro Tag berücksichtigt unsere Küche Wünsche nach allseits beliebten Gerichten sowie verschiedene Kostformen und Diäten.

Gibt es kirchliche Angebote?

In beiden Häusern finden wöchentlich katholische und einmal pro Monat evangelisch-reformierte oder ökumenische Gottesdienste statt. Die Seelsorger der katholischen und reformierten Pfarrämter kommen regelmässig in beide Häuser.

Kann ich in meinem Zimmer fernsehen?

Ja. In jedem Zimmer steht standardmässig der Kabelanschluss für Analogfernsehen zur Verfügung. Wenn Ihr Fernsehgerät über einen entsprechenden Steckplatz verfügt, können wir Ihnen eine TV-Karte kostenlos zur Verfügung stellen, die eine digitale Bildqualität ermöglicht. Die Anschlussgebühr stellen wir Ihnen in Rechnung. Wünschen Sie einen grösseren Umfang an Senderauswahl, wenden Sie sich dafür bitte direkt an den Anbieter databaar.

Muss ich die Serafe-Gebühren weiterhin bezahlen?

Als Bewohnende eines Alters- und Pflegeheims, eines sog. Kollektivhaushalts, sind Sie von den individuellen Konzessionsgebühren der Serafe AG befreit. Die VIVIVA Baar AG trägt als Institution die Gebühr für den Kollektivhaushalt.

Gibt es einen Internetanschluss?

Im Eingangsbereich beider Häuser ist eine Internet-Station mit Computer installiert. Diese Stationen sind für alle Bewohnenden und Angehörige frei zugänglich. Die Benutzung ist kostenlos.

Ausserdem gibt es in beiden Häusern kostenloses Gäste-W-LAN. Dieses kann von allen Bewohnerinnen, Bewohnern und Gästen genutzt werden. Der Empfang gibt Ihnen gerne das Login bekannt. Es ist jedoch kein Ersatz für einen leistungsfähigen Breitband-Internetzugang. Dieser muss über einen Telefonie-/Internet-Anbieter gebucht werden.

Ist das Zimmer mit einem Telefonanschluss ausgestattet?

Wir haben eine eigene Telefonanlage. Ihre neue Telefonnummer wird Ihnen bei Vertragsabschluss bekannt gegeben.
Telefonapparate können auf Wunsch vom Haus gemietet werden.

Ich fühle mich nicht wohl mit meiner Situation/Betreuung/Verpflegung/Pflege. An wen kann ich mich wenden?

Leben Sie ausserhalb von VIVIVA Baar AG und möchten Ihre Situation ändern, dann stehen wir Ihnen gerne für einen unverbindlichen Gesprächs-, Beratungs- und Besichtigungstermin zur Verfügung:

kontakt(at)vivivabaar.ch

041 769 89 89

Leben Sie bei uns und sind mit Ihrer Situation nicht zufrieden, können Sie Ihre Anliegen über verschiedene Kanäle offen äussern. Das Personal der Pflegeabteilungen oder die Leiterin der zentralen Koordinationsstelle haben immer ein offenes Ohr. Einmal monatlich findet eine öffentliche Sprechstunde beim Geschäftsführer statt und Formulare für unseren Verbesserungsprozess können jederzeit ausgefüllt werden.

Alternativ steht die Unabhängige Beschwerdestelle für das Alter UBA als neutrale Stelle für Ihre Anliegen zur Verfügung (https://uba.ch/)

 

 

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